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Rumänien beschleunigt Genehmigungsverfahren für Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen

2022-12-01

Der rumänische Präsident hat ein neues Gesetz erlassen, um das Genehmigungsverfahren für die Entwicklung von Projekten für erneuerbare Energien auf landwirtschaftlichen Flächen erheblich zu vereinfachen.

Der Schritt folgt auf die Annahme von Änderungen des Landgesetzes Nr. 18/1991 durch das rumänische Parlament im Juni. Die Änderungen ermöglichen den Bau von PV-, Wind-, Biomasse-, Bioflüssigkeits-, Biogas-, Speicherprojekten und Umspannwerken auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Größe von weniger als 50 Hektar.

Solche Flächen müssen der Fruchtbarkeitsklasse III, IV oder V angehören, wobei I „sehr hohe Fruchtbarkeit“ bedeutet. Allerdings blieb nach den Änderungen unklar, ob für die Entwicklung von Kleinprojekten weiterhin ein zonaler Stadtplan (PUZ) erforderlich ist, was eine der zeitaufwändigsten Phasen des Genehmigungsverfahrens darstellt.

„Die gesamte Branche erwartete, dass die PUZ für solche Projekte nicht mehr erforderlich sein würde“, sagte Mihaela Nyerges, Partnerin der Anwaltskanzlei Nyerges & Partners PV-Magazin. „Trotz der nicht einheitlichen Praxis der lokalen Behörden war die allgemeine Auslegung jedoch, dass PUZ immer noch obligatorisch sei. Diese Auslegung basierte auf der Tatsache, dass die PUZ weiterhin eine Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung gemäß der allgemeinen Bau- und Städtebaugesetzgebung war, auch wenn sie im Bodengesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben war.“

Mit dem neuen Gesetz entfällt nun die PUZ-Anforderung für die Entwicklung erneuerbarer Projekte mit einer Fläche von weniger als 50 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und den Fruchtbarkeitsklassen III, IV oder V. Eine Änderung des Baugesetzes Nr. 50/1991 legt außerdem fest, dass solche Projekte nicht erforderlich sind Präsentation der zu entwickelnden Stadtplanungsdokumentation. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, sind die einzigen Genehmigungsvoraussetzungen für die oben genannten Projekte Baugenehmigungen und Genehmigungen zur Entfernung bestimmter Flächen aus dem landwirtschaftlichen Kreislauf.

„Diese Änderung ist ein großer Durchbruch, da sie die Dauer des Entwicklungsprozesses um bis zu neun Monate verkürzen kann“, sagte Nyerges.

Das neue Gesetz und die entsprechenden Änderungen gelten nicht für erneuerbare Projekte mit einer Fläche von mehr als 50 Hektar oder Flächen der Fruchtbarkeitsklasse I oder II.

„Dennoch ist dieser PUZ-Prozess immer noch auf der Ebene des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung blockiert, das sich weigert, seine obligatorische PUZ-Bestätigung auszustellen“, sagte Nyerges.

Laut Nyerges hat Rumänien die Genehmigungen für Projekte mit einer Fläche von mehr als 50 Hektar vollständig gestoppt. Das Land könnte groß angelegte Solarprojekte auf Projekte mit einer Fläche von weniger als 50 Hektar beschränken. Nyerges schätzt, dass solche Projekte voraussichtlich eine Größe von 42 MW nicht überschreiten würden.

Das neue Gesetz wird bald im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht. Es tritt innerhalb von drei Tagen nach Veröffentlichung in Kraft.